Finques Zaragoza schließt sich YoMeQuedoEnCasa (IchBleibeZuhause) an

Aktualisiert:

 

 

Das Team von Finques Zaragoza hat sich der #yomequedoencasa angeschlossen, und aus diesem Grund freuen wir uns, wenn auch virtuell, zu wissen, dass wir Sie alle irgendwie erreichen können, denn aufgrund des COVID-19 und der geltenden Bestimmungen, nach denen wir gezwungen sind, zu Hause zu bleiben, waren wir am 14. März gezwungen, unsere Tür für die Öffentlichkeit zu schließen.

Arbeitet Finques Zaragoza noch von zu Hause aus?

Wir sind hier, um Ihnen mitzuteilen, dass wir seit der Gefangenschaft weiter gearbeitet und alle Ihre Anrufe und E-Mails von zu Hause aus beantwortet haben. Deshalb haben wir, obwohl wir gezwungen waren, uns der Öffentlichkeit zu verschließen, nicht aufgegeben, und wir informieren Sie, dass wir Ihnen allen uneingeschränkt zur Verfügung stehen, sowohl telefonisch und per E-Mail als auch über soziale Netzwerke, und das werden wir auch weiterhin sein, solange es dauert, um allen unseren Kunden einen Service zu bieten. 

Von Finques Zaragoza aus nutzen wir diese Gelegenheit, um eine Botschaft der Ruhe zu überbringen und Ihnen mitzuteilen, dass es sehr wichtig ist, dass wir alle zu Hause bleiben, um den Coronavirus zu bekämpfen und Fragen zu beantworten, die im Zusammenhang mit unseren Immobilien auftreten können:

Was können Immobilienagenturen zur Zeit tun oder nicht tun?  

Im Folgenden finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen zur Entwicklung der API-Aktivität während der Gültigkeitsdauer des Königlichen Erlasses 463/2020

Es waren intensive Tage für alle, und wir erhalten eine Lawine von Fragen und Zweifeln über die aktuelle Situation und die Möglichkeit, bestimmte Aufgaben in unserem Alltag zu entwickeln. Nachstehend finden Sie eine Reihe von Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen, die wir erhalten haben. Wir werden die Informationen in den nächsten Tagen weiter aktualisieren:

 

Kann ich die Kunden persönlich betreuen?

Nr. Artikel 7 des "Königlichen Gesetzesdekrets 463/2020 vom 14. März", das den Alarmzustand erklärt, legt die Einschränkung der Freizügigkeit von Personen fest und lässt sie nicht zu, da unsere Tätigkeit nicht unter die vorgesehenen Ausnahmen fällt. Es ist nicht möglich, Unterlagen zu sammeln oder Kontakte zu pflegen. Das bedeutet, dass unsere Büros/Büros oder Einrichtungen für die Öffentlichkeit geschlossen sein müssen.

 

Kann ich Objekte zeigen?

Nein, aus dem oben genannten Grund. Die Wesensmerkmale unserer Arbeit, die sehr oft persönlichen Kontakt erfordern, würden unter die Verbote des Königlichen Gesetzesdekrets und der erlassenen Gesundheitsempfehlungen fallen.

 

Wie steht es mit der Einhaltung von Terminen in unterschriebenen Hinterlegungsverträgen und anderen, die eine Einhaltung innerhalb der Verjährungsfrist der Personenfreizügigkeit erfordern?

Die entstandenen vertraglichen Beziehungen haben im Königlichen Gesetzesdekret keine Behandlung oder Erwähnung erfahren, so dass es leider im Rahmen der Auslegungskriterien und des guten Willens und der Einigungsbereitschaft der Parteien bleiben wird. Nur die Zusatzbestimmung 4, auf die Bezug genommen wird, setzt alle Verjährungsfristen für alle Handlungen und Rechte während der Geltungsdauer des Alarmzustandes und seiner Verlängerungen aus.

Wir möchten Ihnen jedoch unsere Meinung mitteilen. Die außergewöhnlichen Umstände, in denen wir uns befinden, erlauben es uns, die gegenwärtige Situation der höheren Gewalt als Grund dafür anzuführen, dass wir die Fristen und mögliche andere vertraglich vereinbarte Verpflichtungen nicht einhalten können.

In diesem Zusammenhang ist es ratsam, die Parteien zu informieren und zu versuchen, ihre Zustimmung zur Aussetzung der Frist zu erlangen, die für die nach Ablauf dieser Zeit der Einschränkung der Freizügigkeit verbleibende Zeit wieder aufgenommen werden kann.

Wir empfehlen auch, die Zustimmung ausnahmsweise auf telematischem Wege einzuholen, da es unmöglich ist, die Parteien zu versammeln.

 

Kann ich einen Termin mit dem Notar vereinbaren?

Der Notar wird nur dringende Maßnahmen durchführen.

Sie sollten das Notariat per E-Mail oder Telefon kontaktieren, und der Notar wird die Dringlichkeit beurteilen.

Der Generalrat des Notariats hat empfohlen, die Genehmigung notarieller Dokumente so weit wie möglich einzuschränken, mit Ausnahme von schwerwiegenden Situationen oder solchen, die keinen Aufschub erlauben, wie z.B. Krankheitssituationen. In diesem Fall müssen die erforderlichen gesundheitlichen Maßnahmen ergriffen werden.

 

Kann ich jetzt einen Vertrag unterschreiben?

Nein. Aufgrund der Unmöglichkeit der Zirkulation können die Kunden nicht hinausgehen, um einen Vertrag zu unterzeichnen, noch können sie Treffen arrangieren und abhalten.

 

Können wir einen Vertrag für die elektronische Unterschrift unterzeichnen?

Es ist möglich, vorausgesetzt, dass alle Parteien über die Instrumente der elektronischen Signatur verfügen, obwohl es angesichts der Ausnahmesituation des Alarmzustands vorsichtiger wäre, dies nicht zu tun.

In diesem Zusammenhang erinnern wir Sie daran, dass ein gescanntes PDF keine elektronische Signatur ist.

 

Muss ich die Kaution pünktlich hinterlegen?

Wie in anderen Antworten erörtert, werden alle verfahrens- und verwaltungsrechtlichen Fristen und alle Gerichtsbeschlüsse während des Alarmzustands ausgesetzt. Die Stellung einer Kaution fällt unter diesen Abschnitt.

Die Kammer für städtisches Eigentum hat jedoch für Interessierte ein spezielles Verfahren für die Einreise festgelegt. Um sie zu benutzen, ist es notwendig, die Kammer telefonisch zu kontaktieren.

 

Ist der Vermieter angesichts der neuen Situation verpflichtet, eine vorübergehende Mietreduzierung zu akzeptieren?

Nein. Die LAU sieht keine vorübergehende Mietminderung vor.

Vermieter und Mieter können jedoch vereinbaren, die Miete für einen vereinbarten Zeitraum zu reduzieren.

Konsultieren Sie den Königlichen Erlass 463/2020 hier (https://www.boe.es/buscar/doc.php?id=BOE-A-2020-3692)

 

Obwohl die Gefangenschaft bis nach Ostern dauern wird, können Sie uns jederzeit telefonisch unter 0034/977 481 062 oder per E-Mail kontaktieren: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Gemeinsam werden wir diesen Moment überstehen, wir werden uns wiedersehen und umarmen, aber bis dahin bleiben wir zu Hause.